Rasp, K. v. (1902). Kommentar zum Unfallversicherungsgesetz für Land- und Forstwirthschaft vom 30. Juni 1900: Nebst seinen Nebengesetzen ; unter Zugrundelegung des Kommentars zum Gesetz vom 5. Mai 1886, betr. die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen (In 2. Aufl. mit besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Bayern vollst. neubearb. von Karl Meinel.). Beck.
Chicago Style (17th ed.) CitationRasp, Karl von. Kommentar Zum Unfallversicherungsgesetz Für Land- Und Forstwirthschaft Vom 30. Juni 1900: Nebst Seinen Nebengesetzen ; Unter Zugrundelegung Des Kommentars Zum Gesetz Vom 5. Mai 1886, Betr. Die Unfall- Und Krankenversicherung Der in Land- Und Forstwirthschaftlichen Betrieben Beschäftigten Personen. In 2. Aufl. mit besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Bayern vollst. neubearb. von Karl Meinel. München: Beck, 1902.
MLA (9th ed.) CitationRasp, Karl von. Kommentar Zum Unfallversicherungsgesetz Für Land- Und Forstwirthschaft Vom 30. Juni 1900: Nebst Seinen Nebengesetzen ; Unter Zugrundelegung Des Kommentars Zum Gesetz Vom 5. Mai 1886, Betr. Die Unfall- Und Krankenversicherung Der in Land- Und Forstwirthschaftlichen Betrieben Beschäftigten Personen. In 2. Aufl. mit besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Bayern vollst. neubearb. von Karl Meinel. Beck, 1902.