(1951). Die Gleichberechtigung der Frau: In welcher Weise empfiehlt es sich, gemäß Art. 117 des Grundgesetzes das geltende Recht an Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes anzupassen? Mohr.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Die Gleichberechtigung Der Frau: In Welcher Weise Empfiehlt Es Sich, Gemäß Art. 117 Des Grundgesetzes Das Geltende Recht an Art. 3 Abs. 2 Des Grundgesetzes Anzupassen? Tübingen: Mohr, 1951.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Die Gleichberechtigung Der Frau: In Welcher Weise Empfiehlt Es Sich, Gemäß Art. 117 Des Grundgesetzes Das Geltende Recht an Art. 3 Abs. 2 Des Grundgesetzes Anzupassen? Mohr, 1951.
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