Nathan, M. G. (1909). Das mitwirkende Verschulden der Vertreter und Gehilfen des Beschädigten: § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Nathan, Martin G. Das Mitwirkende Verschulden Der Vertreter Und Gehilfen Des Beschädigten: § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB. 1909.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Nathan, Martin G. Das Mitwirkende Verschulden Der Vertreter Und Gehilfen Des Beschädigten: § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB. 1909.
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