Rizy, T. (1837). Der Beweis durch den Haupteid im österreichischen Civilprocesse: Nach den Grundsätzen der allgemeinen und der westgalizischen Gerichtsordnung, mit beständiger Rücksicht auf das gemeine Recht. Mösle.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Rizy, Theobald. Der Beweis Durch Den Haupteid Im österreichischen Civilprocesse: Nach Den Grundsätzen Der Allgemeinen Und Der Westgalizischen Gerichtsordnung, Mit Beständiger Rücksicht Auf Das Gemeine Recht. Wien: Mösle, 1837.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Rizy, Theobald. Der Beweis Durch Den Haupteid Im österreichischen Civilprocesse: Nach Den Grundsätzen Der Allgemeinen Und Der Westgalizischen Gerichtsordnung, Mit Beständiger Rücksicht Auf Das Gemeine Recht. Mösle, 1837.
Achtung: Diese Zitate sind unter Umständen nicht zu 100% korrekt.