(1903). Das badische Gesetz betreffend die Überleitung der ehelichen Güterstände des älteren Rechts in das Reichsrecht: Vom 4. August 1902 ; nebst einem Anhang, enthaltend die Überleitungsbestimmungen der größeren Bundesstaaten. Braun.
Chicago Style (17th ed.) CitationDas Badische Gesetz Betreffend Die Überleitung Der Ehelichen Güterstände Des älteren Rechts in Das Reichsrecht: Vom 4. August 1902 ; Nebst Einem Anhang, Enthaltend Die Überleitungsbestimmungen Der Größeren Bundesstaaten. Karlsruhe: Braun, 1903.
MLA (9th ed.) CitationDas Badische Gesetz Betreffend Die Überleitung Der Ehelichen Güterstände Des älteren Rechts in Das Reichsrecht: Vom 4. August 1902 ; Nebst Einem Anhang, Enthaltend Die Überleitungsbestimmungen Der Größeren Bundesstaaten. Braun, 1903.
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