Muheim, F. (1982). Das Petitionsrecht ist gewährleistet: Art. 57 Bundesverfassung. Rüegger.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Muheim, Franz-Xaver. Das Petitionsrecht Ist Gewährleistet: Art. 57 Bundesverfassung. Diessenhofen: Rüegger, 1982.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Muheim, Franz-Xaver. Das Petitionsrecht Ist Gewährleistet: Art. 57 Bundesverfassung. Rüegger, 1982.
Achtung: Diese Zitate sind unter Umständen nicht zu 100% korrekt.