Dolliner, T. (1818). Das Recht geistlicher Personen, in so fern sie nur überhaupt als solche, ohne eigentliche Beziehung auf Kirchenämter und Pfründen, betrachtet werden: Nach den in Oesterreich geltenden Rechtsquellen dargestellt (2., verm. und verb. Aufl.). Geistinger.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Dolliner, Thomas. Das Recht Geistlicher Personen, in so Fern Sie Nur überhaupt Als Solche, Ohne Eigentliche Beziehung Auf Kirchenämter Und Pfründen, Betrachtet Werden: Nach Den in Oesterreich Geltenden Rechtsquellen Dargestellt. 2., verm. und verb. Aufl. Wien und Triest: Geistinger, 1818.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Dolliner, Thomas. Das Recht Geistlicher Personen, in so Fern Sie Nur überhaupt Als Solche, Ohne Eigentliche Beziehung Auf Kirchenämter Und Pfründen, Betrachtet Werden: Nach Den in Oesterreich Geltenden Rechtsquellen Dargestellt. 2., verm. und verb. Aufl. Geistinger, 1818.