(1897). Das Forstgesetz für das Königreich Bayern: Nebst den revidirten allgemeinen Vollzugsvorschriften und den besonderen, in Ansehung der Gemeinde-, Stiftungs- und Körperschafts-Waldungen erlassenen Vorschriften in der jetzt gültigen Fassung ; Zum Dienstgebrauche für das k. Forstpersonal bestimmte Handausgabe (3., mit Rücksichtnahme auf die in Folge der Forstgesetz-Novelle vom 17. Juni 1896 erschienenen Bestimmungen bearb. Aufl.). Beck.
Chicago Style (17th ed.) CitationDas Forstgesetz Für Das Königreich Bayern: Nebst Den Revidirten Allgemeinen Vollzugsvorschriften Und Den Besonderen, in Ansehung Der Gemeinde-, Stiftungs- Und Körperschafts-Waldungen Erlassenen Vorschriften in Der Jetzt Gültigen Fassung ; Zum Dienstgebrauche Für Das K. Forstpersonal Bestimmte Handausgabe. 3., mit Rücksichtnahme auf die in Folge der Forstgesetz-Novelle vom 17. Juni 1896 erschienenen Bestimmungen bearb. Aufl. München: Beck, 1897.
MLA (9th ed.) CitationDas Forstgesetz Für Das Königreich Bayern: Nebst Den Revidirten Allgemeinen Vollzugsvorschriften Und Den Besonderen, in Ansehung Der Gemeinde-, Stiftungs- Und Körperschafts-Waldungen Erlassenen Vorschriften in Der Jetzt Gültigen Fassung ; Zum Dienstgebrauche Für Das K. Forstpersonal Bestimmte Handausgabe. 3., mit Rücksichtnahme auf die in Folge der Forstgesetz-Novelle vom 17. Juni 1896 erschienenen Bestimmungen bearb. Aufl. Beck, 1897.