(1811). Abdruck aktenmäßiger Hexenprozesse, welche in den Jahren 1590, 1626, 28, 30 und 1637 gerichtlich verhandelt worden: Was sich nemlich vom Tage der Einkerkerung bis zur Stunde der Verbrennung mit diesen wegen Hexerei- und Unholden-Wesen angeklagt unglücklichen Schlachtopfern zugetragen ; alles nach den Originalakten abgedruckt, jedoch mit Weglassung der Namen ; gewidmet allen, welche sich überzeugen wollen, was denn die Jahrhunderte durch verschrieen - sogenannte Hexerei eigentlich gewesen? Brönner.
Chicago Style (17th ed.) CitationAbdruck Aktenmäßiger Hexenprozesse, Welche in Den Jahren 1590, 1626, 28, 30 Und 1637 Gerichtlich Verhandelt Worden: Was Sich Nemlich Vom Tage Der Einkerkerung Bis Zur Stunde Der Verbrennung Mit Diesen Wegen Hexerei- Und Unholden-Wesen Angeklagt Unglücklichen Schlachtopfern Zugetragen ; Alles Nach Den Originalakten Abgedruckt, Jedoch Mit Weglassung Der Namen ; Gewidmet Allen, Welche Sich überzeugen Wollen, Was Denn Die Jahrhunderte Durch Verschrieen - Sogenannte Hexerei Eigentlich Gewesen? Eichstätt: Brönner, 1811.
MLA (9th ed.) CitationAbdruck Aktenmäßiger Hexenprozesse, Welche in Den Jahren 1590, 1626, 28, 30 Und 1637 Gerichtlich Verhandelt Worden: Was Sich Nemlich Vom Tage Der Einkerkerung Bis Zur Stunde Der Verbrennung Mit Diesen Wegen Hexerei- Und Unholden-Wesen Angeklagt Unglücklichen Schlachtopfern Zugetragen ; Alles Nach Den Originalakten Abgedruckt, Jedoch Mit Weglassung Der Namen ; Gewidmet Allen, Welche Sich überzeugen Wollen, Was Denn Die Jahrhunderte Durch Verschrieen - Sogenannte Hexerei Eigentlich Gewesen? Brönner, 1811.