APA-Zitierstil (7. Ausg.)

Richter, A. (1968). Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni: §5 Absatz 1c Bundesurlaubsgesetz.

Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)

Richter, Alarich. Der Gesetzliche Urlaubsanspruch Bei Beendigung Des Arbeitsverhältnisses Zum 30. Juni: §5 Absatz 1c Bundesurlaubsgesetz. 1968.

MLA-Zitierstil (9. Ausg.)

Richter, Alarich. Der Gesetzliche Urlaubsanspruch Bei Beendigung Des Arbeitsverhältnisses Zum 30. Juni: §5 Absatz 1c Bundesurlaubsgesetz. 1968.

Achtung: Diese Zitate sind unter Umständen nicht zu 100% korrekt.