Richter, A. (1968). Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni: §5 Absatz 1c Bundesurlaubsgesetz.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Richter, Alarich. Der Gesetzliche Urlaubsanspruch Bei Beendigung Des Arbeitsverhältnisses Zum 30. Juni: §5 Absatz 1c Bundesurlaubsgesetz. 1968.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Richter, Alarich. Der Gesetzliche Urlaubsanspruch Bei Beendigung Des Arbeitsverhältnisses Zum 30. Juni: §5 Absatz 1c Bundesurlaubsgesetz. 1968.
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