Cho, S. (1991). Strafgrund der erfolgsqualifizierten Freiheitsberaubung: "Tatsachenblindheit" als Strafgrund bei § 239 Abs. 2 und 3 StGB.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Cho, Sang-Je. Strafgrund Der Erfolgsqualifizierten Freiheitsberaubung: "Tatsachenblindheit" Als Strafgrund Bei § 239 Abs. 2 Und 3 StGB. 1991.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Cho, Sang-Je. Strafgrund Der Erfolgsqualifizierten Freiheitsberaubung: "Tatsachenblindheit" Als Strafgrund Bei § 239 Abs. 2 Und 3 StGB. 1991.
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