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(1658). Der Römisch-Kayserlichen Majestät und unsers Allergnädigsten Herrn Tax-Ordnung, wie es allhie zu Franckfurt bey vorstehendem Abzug Ihrer Kays. Mayt. und Churfürstl. Hoffstätten, der Quartier-Bezahlung und Tax halber, in allen und jeden, solle gehalten werden. Ammon.

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Der Römisch-Kayserlichen Majestät Und Unsers Allergnädigsten Herrn Tax-Ordnung, Wie Es Allhie Zu Franckfurt Bey Vorstehendem Abzug Ihrer Kays. Mayt. Und Churfürstl. Hoffstätten, Der Quartier-Bezahlung Und Tax Halber, in Allen Und Jeden, Solle Gehalten Werden. Franckfurt am Mayn: Ammon, 1658.

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Der Römisch-Kayserlichen Majestät Und Unsers Allergnädigsten Herrn Tax-Ordnung, Wie Es Allhie Zu Franckfurt Bey Vorstehendem Abzug Ihrer Kays. Mayt. Und Churfürstl. Hoffstätten, Der Quartier-Bezahlung Und Tax Halber, in Allen Und Jeden, Solle Gehalten Werden. Ammon, 1658.

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