Hausen, P. (1980). Die Strafaussetzung zur Bewährung bei Strafen von über 1 Jahr bis zu 2 Jahren gemäß § 23 Abs. 2 StGB und § 21 Abs. 2 JGG.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Hausen, Peter. Die Strafaussetzung Zur Bewährung Bei Strafen Von über 1 Jahr Bis Zu 2 Jahren Gemäß § 23 Abs. 2 StGB Und § 21 Abs. 2 JGG. 1980.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Hausen, Peter. Die Strafaussetzung Zur Bewährung Bei Strafen Von über 1 Jahr Bis Zu 2 Jahren Gemäß § 23 Abs. 2 StGB Und § 21 Abs. 2 JGG. 1980.
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