Kreittmayr, W. X. A. v. (1774). Anmerkungen über den Codicem Juris Bavarici Criminalis: Worinn derselbe sowohl mit den gemeinen, als ehemalig statutarischen Criminal-Rechten genau collationirt, mithin nicht nur der Unterschied inter Jus vetum & novum samt denen Fontibus, woraus das Letztere geschöpft worden, angezeigt, sondern auch dieses mit Beyfügung deren seither ergangen-jüngerer Churfürstl. Resolutionen in ein mehreres Licht gesetzt wird (Zwote Auflage.). gedruckt und verlegt in der Vötterischen Hof- und Landschafts-Buchdruckerei.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Kreittmayr, Wiguläus Xaver Aloys von. Anmerkungen über Den Codicem Juris Bavarici Criminalis: Worinn Derselbe Sowohl Mit Den Gemeinen, Als Ehemalig Statutarischen Criminal-Rechten Genau Collationirt, Mithin Nicht Nur Der Unterschied Inter Jus Vetum & Novum Samt Denen Fontibus, Woraus Das Letztere Geschöpft Worden, Angezeigt, Sondern Auch Dieses Mit Beyfügung Deren Seither Ergangen-jüngerer Churfürstl. Resolutionen in Ein Mehreres Licht Gesetzt Wird. Zwote Auflage. München: gedruckt und verlegt in der Vötterischen Hof- und Landschafts-Buchdruckerei, 1774.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Kreittmayr, Wiguläus Xaver Aloys von. Anmerkungen über Den Codicem Juris Bavarici Criminalis: Worinn Derselbe Sowohl Mit Den Gemeinen, Als Ehemalig Statutarischen Criminal-Rechten Genau Collationirt, Mithin Nicht Nur Der Unterschied Inter Jus Vetum & Novum Samt Denen Fontibus, Woraus Das Letztere Geschöpft Worden, Angezeigt, Sondern Auch Dieses Mit Beyfügung Deren Seither Ergangen-jüngerer Churfürstl. Resolutionen in Ein Mehreres Licht Gesetzt Wird. Zwote Auflage. gedruckt und verlegt in der Vötterischen Hof- und Landschafts-Buchdruckerei, 1774.