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Maximilian III. Bayern, K., Kreittmayr, W. X. A. v., & Vötter, J. J. (1756). Codex Maximilianeus Bavaricus, Civilis. Oder Neu Verbessert- und Ergänzt- Chur-Bayrisches Land-Recht, Welches Alle zur bürgerlichen Rechts-Gelehrsamkeit gehörige Materien, so viel nicht schon in dem bereits Ao. 1751. respectivè 1753. neu-eröfneten Codice Criminali und Judiciario besonders hievon enthalten ist, sowohl nach denen Gemein- als Statutarischen Rechts-Grundsätzen, mit durchgängiger Applicirung der Ersten auf die Letztere, wie auch mit nöthiger Entscheid- oder Supplirung deren vorhin entweder in Thesi strittig und zweifelhaft oder defectus befundener Stellen, benebst dem am Ende beygefügten Lehen-Recht in sich begreift, Sohin mit Einschluß obgedacht- neuer Gerichts- und Criminal-Ordnungen ein kurz- deutlich- ordentlich- und vollständiges Systema Juris Privati Universi, Wie solches in hiesigen Chur-Landen dermahlen üblich und eingeführt ist, In IV. Theilen, XLIX. Capituln, Doch allerweegen in ganz natürlich- und ungezwungnen Zusammenhang darstellt. gedruckt von Johann Jacob Vötter, Churfürstl. Hof- und Landschaft-Buchdruckern.

Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)

Maximilian III. Bayern, Kurfürst, Wiguläus Xaver Aloys von Kreittmayr, und Johannes Jakob Vötter. Codex Maximilianeus Bavaricus, Civilis. Oder Neu Verbessert- Und Ergänzt- Chur-Bayrisches Land-Recht, Welches Alle Zur Bürgerlichen Rechts-Gelehrsamkeit Gehörige Materien, so Viel Nicht Schon in Dem Bereits Ao. 1751. Respectivè 1753. Neu-eröfneten Codice Criminali Und Judiciario Besonders Hievon Enthalten Ist, Sowohl Nach Denen Gemein- Als Statutarischen Rechts-Grundsätzen, Mit Durchgängiger Applicirung Der Ersten Auf Die Letztere, Wie Auch Mit Nöthiger Entscheid- Oder Supplirung Deren Vorhin Entweder in Thesi Strittig Und Zweifelhaft Oder Defectus Befundener Stellen, Benebst Dem Am Ende Beygefügten Lehen-Recht in Sich Begreift, Sohin Mit Einschluß Obgedacht- Neuer Gerichts- Und Criminal-Ordnungen Ein Kurz- Deutlich- Ordentlich- Und Vollständiges Systema Juris Privati Universi, Wie Solches in Hiesigen Chur-Landen Dermahlen üblich Und Eingeführt Ist, In IV. Theilen, XLIX. Capituln, Doch Allerweegen in Ganz Natürlich- Und Ungezwungnen Zusammenhang Darstellt. München: gedruckt von Johann Jacob Vötter, Churfürstl. Hof- und Landschaft-Buchdruckern, 1756.

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Maximilian III. Bayern, Kurfürst, et al. Codex Maximilianeus Bavaricus, Civilis. Oder Neu Verbessert- Und Ergänzt- Chur-Bayrisches Land-Recht, Welches Alle Zur Bürgerlichen Rechts-Gelehrsamkeit Gehörige Materien, so Viel Nicht Schon in Dem Bereits Ao. 1751. Respectivè 1753. Neu-eröfneten Codice Criminali Und Judiciario Besonders Hievon Enthalten Ist, Sowohl Nach Denen Gemein- Als Statutarischen Rechts-Grundsätzen, Mit Durchgängiger Applicirung Der Ersten Auf Die Letztere, Wie Auch Mit Nöthiger Entscheid- Oder Supplirung Deren Vorhin Entweder in Thesi Strittig Und Zweifelhaft Oder Defectus Befundener Stellen, Benebst Dem Am Ende Beygefügten Lehen-Recht in Sich Begreift, Sohin Mit Einschluß Obgedacht- Neuer Gerichts- Und Criminal-Ordnungen Ein Kurz- Deutlich- Ordentlich- Und Vollständiges Systema Juris Privati Universi, Wie Solches in Hiesigen Chur-Landen Dermahlen üblich Und Eingeführt Ist, In IV. Theilen, XLIX. Capituln, Doch Allerweegen in Ganz Natürlich- Und Ungezwungnen Zusammenhang Darstellt. gedruckt von Johann Jacob Vötter, Churfürstl. Hof- und Landschaft-Buchdruckern, 1756.

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