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(1967). Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen ; einheitliche Fassung unter Berücksichtigung der Richtlinien, die der Rat am 2. Februar 1959, am 5. März 1962 und am 27. Oktober 1966 für die Mitgliedsstaaten der EAG erlassen hat: Grundnormen f. d. Gesundheitsschutz d. Bevölkerung u. d. Arbeitskräfte gegen d. Gefahren ionisierender Strahlungen. Europ. Atomgemeinschaft.

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Grundnormen Für Den Gesundheitsschutz Der Bevölkerung Und Der Arbeitskräfte Gegen Die Gefahren Ionisierender Strahlungen ; Einheitliche Fassung Unter Berücksichtigung Der Richtlinien, Die Der Rat Am 2. Februar 1959, Am 5. März 1962 Und Am 27. Oktober 1966 Für Die Mitgliedsstaaten Der EAG Erlassen Hat: Grundnormen F. D. Gesundheitsschutz D. Bevölkerung U. D. Arbeitskräfte Gegen D. Gefahren Ionisierender Strahlungen. [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: Europ. Atomgemeinschaft, 1967.

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Grundnormen Für Den Gesundheitsschutz Der Bevölkerung Und Der Arbeitskräfte Gegen Die Gefahren Ionisierender Strahlungen ; Einheitliche Fassung Unter Berücksichtigung Der Richtlinien, Die Der Rat Am 2. Februar 1959, Am 5. März 1962 Und Am 27. Oktober 1966 Für Die Mitgliedsstaaten Der EAG Erlassen Hat: Grundnormen F. D. Gesundheitsschutz D. Bevölkerung U. D. Arbeitskräfte Gegen D. Gefahren Ionisierender Strahlungen. Europ. Atomgemeinschaft, 1967.

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