(1964). Vorläufige Richtlinien für die Elektronische Bauabrechnung: = REB neunzehnhundertvierundsechzig.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Vorläufige Richtlinien Für Die Elektronische Bauabrechnung: = REB Neunzehnhundertvierundsechzig. Köln, 1964.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Vorläufige Richtlinien Für Die Elektronische Bauabrechnung: = REB Neunzehnhundertvierundsechzig. 1964.
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