Kremer, J. M. Kurzer Begrif dererjenigen Gründen, welche bisher zu Behauptung des Rheingräflich-Grumbach- und Rheingrafensteinischen Erb- und Lehenfolg-Rechtes in die Hälfte derer erledigten Rheingräflich-Dhaunischen Landen vorgeleget worden sind: Nebst Widerlegung derer dagegen Fürstlich-Salm-Kyrburgischer Seits vorgebrachter unstatthafter Einreden, Aus denen beyderseits zum Vorschein gekommenen Druck-Schriften zusammen gezogen, und zu geschwinder Einsicht mitgetheilet. [Verlag nicht ermittelbar].
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Kremer, Johann Martin. Kurzer Begrif Dererjenigen Gründen, Welche Bisher Zu Behauptung Des Rheingräflich-Grumbach- Und Rheingrafensteinischen Erb- Und Lehenfolg-Rechtes in Die Hälfte Derer Erledigten Rheingräflich-Dhaunischen Landen Vorgeleget Worden Sind: Nebst Widerlegung Derer Dagegen Fürstlich-Salm-Kyrburgischer Seits Vorgebrachter Unstatthafter Einreden, Aus Denen Beyderseits Zum Vorschein Gekommenen Druck-Schriften Zusammen Gezogen, Und Zu Geschwinder Einsicht Mitgetheilet. [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar].
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Kremer, Johann Martin. Kurzer Begrif Dererjenigen Gründen, Welche Bisher Zu Behauptung Des Rheingräflich-Grumbach- Und Rheingrafensteinischen Erb- Und Lehenfolg-Rechtes in Die Hälfte Derer Erledigten Rheingräflich-Dhaunischen Landen Vorgeleget Worden Sind: Nebst Widerlegung Derer Dagegen Fürstlich-Salm-Kyrburgischer Seits Vorgebrachter Unstatthafter Einreden, Aus Denen Beyderseits Zum Vorschein Gekommenen Druck-Schriften Zusammen Gezogen, Und Zu Geschwinder Einsicht Mitgetheilet. [Verlag nicht ermittelbar].