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(1832). Eine doppelte Volksbelehrung: I. Ueber die allgemeine christliche Tugend und Vollkommenheit. II. Ueber das Cölibatsgesetz oder die gezwungene Ehelosigkeit der katholischen Geistlichen ; Zur Prüfung dem gebildeten Publikum, besonders den Ständeversammlungen, den Bischöfen und Fürsten des Volkes, vorgelegt. Rieger.

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Eine Doppelte Volksbelehrung: I. Ueber Die Allgemeine Christliche Tugend Und Vollkommenheit. II. Ueber Das Cölibatsgesetz Oder Die Gezwungene Ehelosigkeit Der Katholischen Geistlichen ; Zur Prüfung Dem Gebildeten Publikum, Besonders Den Ständeversammlungen, Den Bischöfen Und Fürsten Des Volkes, Vorgelegt. [Augsburg]: Rieger, 1832.

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Eine Doppelte Volksbelehrung: I. Ueber Die Allgemeine Christliche Tugend Und Vollkommenheit. II. Ueber Das Cölibatsgesetz Oder Die Gezwungene Ehelosigkeit Der Katholischen Geistlichen ; Zur Prüfung Dem Gebildeten Publikum, Besonders Den Ständeversammlungen, Den Bischöfen Und Fürsten Des Volkes, Vorgelegt. Rieger, 1832.

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