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Pfaffenhofen, F. S. v. (1798). An die hohe Reichsversammlung unterthänigstes Memorial: Ein an Ihro Römisch Kaiserliche Majestät zu erstattendes allerunterthänigstes Reichsgutachen betreffend, dahin und in der Absicht: daß Allerhöchst Ihro Römisch Kaiserliche Majestät allgenädigst geruhen wollen, zur Erledigung der dem Grafen von Pfaff von der Grosbrittanischen Regierung zugehenden drückenden Beschwerde sowohl die Reichsoberhauptliche Erlaubniß den höchsten Reichsgerichten zu ertheilen, das Behufige in dieser Sache verfügen zu dürfen, als auch die Allerhöchst Kaiserliche Interposition bey der Krone von England besagtem Grafen allerhuldreichst angedeihen zu lassen ; Dictatum Ratisbonae, die [] Maii, 1798. Per Moguntinum. [Verlag nicht ermittelbar].

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Pfaffenhofen, Franz Simon von. An Die Hohe Reichsversammlung Unterthänigstes Memorial: Ein an Ihro Römisch Kaiserliche Majestät Zu Erstattendes Allerunterthänigstes Reichsgutachen Betreffend, Dahin Und in Der Absicht: Daß Allerhöchst Ihro Römisch Kaiserliche Majestät Allgenädigst Geruhen Wollen, Zur Erledigung Der Dem Grafen Von Pfaff Von Der Grosbrittanischen Regierung Zugehenden Drückenden Beschwerde Sowohl Die Reichsoberhauptliche Erlaubniß Den Höchsten Reichsgerichten Zu Ertheilen, Das Behufige in Dieser Sache Verfügen Zu Dürfen, Als Auch Die Allerhöchst Kaiserliche Interposition Bey Der Krone Von England Besagtem Grafen Allerhuldreichst Angedeihen Zu Lassen ; Dictatum Ratisbonae, Die [] Maii, 1798. Per Moguntinum. Regensburg: [Verlag nicht ermittelbar], 1798.

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Pfaffenhofen, Franz Simon von. An Die Hohe Reichsversammlung Unterthänigstes Memorial: Ein an Ihro Römisch Kaiserliche Majestät Zu Erstattendes Allerunterthänigstes Reichsgutachen Betreffend, Dahin Und in Der Absicht: Daß Allerhöchst Ihro Römisch Kaiserliche Majestät Allgenädigst Geruhen Wollen, Zur Erledigung Der Dem Grafen Von Pfaff Von Der Grosbrittanischen Regierung Zugehenden Drückenden Beschwerde Sowohl Die Reichsoberhauptliche Erlaubniß Den Höchsten Reichsgerichten Zu Ertheilen, Das Behufige in Dieser Sache Verfügen Zu Dürfen, Als Auch Die Allerhöchst Kaiserliche Interposition Bey Der Krone Von England Besagtem Grafen Allerhuldreichst Angedeihen Zu Lassen ; Dictatum Ratisbonae, Die [] Maii, 1798. Per Moguntinum. [Verlag nicht ermittelbar], 1798.

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