Karg von Bebenburg, F. K. (1769). Dictatum Ratisbonae die Iunii 1769. per Moguntinum Des heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Stände, zu gegenwärtiger allgemeiner Reichsversammlung Bevollmächtigte vortreffliche Räthe, Bottschafter und Gesandte, Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedelgebohrne, Hochedle, gestrenge Vest- und Hochgelehrte- Hoch und vielgeehrte Herren!: Die Kühnheit, womit die Stadt Aachen die wohlhergebrachte Gülchische hohe Vogtei- und Majerei Herrlichkeiten wider die in mitte liegende heilige Verträge selbst angefallen, das entgegen vorgekehrtes rechtliches Handhabungs-Mittel aber auf eine denen Schutz-Angehörigen ganz und gar ungeziemende Art als Friedensbrüche bei Kaiserlicher Majestät und dem gantzen Reiche gerüget haben ..
Chicago Style (17th ed.) CitationKarg von Bebenburg, Friedrich Karl. Dictatum Ratisbonae Die Iunii 1769. Per Moguntinum Des Heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten Und Stände, Zu Gegenwärtiger Allgemeiner Reichsversammlung Bevollmächtigte Vortreffliche Räthe, Bottschafter Und Gesandte, Hochwürdige, Hoch- Und Wohlgebohrne, Hochedelgebohrne, Hochedle, Gestrenge Vest- Und Hochgelehrte- Hoch Und Vielgeehrte Herren!: Die Kühnheit, Womit Die Stadt Aachen Die Wohlhergebrachte Gülchische Hohe Vogtei- Und Majerei Herrlichkeiten Wider Die in Mitte Liegende Heilige Verträge Selbst Angefallen, Das Entgegen Vorgekehrtes Rechtliches Handhabungs-Mittel Aber Auf Eine Denen Schutz-Angehörigen Ganz Und Gar Ungeziemende Art Als Friedensbrüche Bei Kaiserlicher Majestät Und Dem Gantzen Reiche Gerüget Haben .. [S.l.], 1769.
MLA (9th ed.) CitationKarg von Bebenburg, Friedrich Karl. Dictatum Ratisbonae Die Iunii 1769. Per Moguntinum Des Heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten Und Stände, Zu Gegenwärtiger Allgemeiner Reichsversammlung Bevollmächtigte Vortreffliche Räthe, Bottschafter Und Gesandte, Hochwürdige, Hoch- Und Wohlgebohrne, Hochedelgebohrne, Hochedle, Gestrenge Vest- Und Hochgelehrte- Hoch Und Vielgeehrte Herren!: Die Kühnheit, Womit Die Stadt Aachen Die Wohlhergebrachte Gülchische Hohe Vogtei- Und Majerei Herrlichkeiten Wider Die in Mitte Liegende Heilige Verträge Selbst Angefallen, Das Entgegen Vorgekehrtes Rechtliches Handhabungs-Mittel Aber Auf Eine Denen Schutz-Angehörigen Ganz Und Gar Ungeziemende Art Als Friedensbrüche Bei Kaiserlicher Majestät Und Dem Gantzen Reiche Gerüget Haben .. 1769.