Rausch, N. (1733). Deß Hochlöblichen Stiffts Würtzburg und Hertzogthums zu Francken Kayserliche Land-Gerichts-Ordnung: Auch Sonderliche Gebräuch und Herkommen Wie es Jn gedachtem Stifft und Hertzogthum Jn Land-Gerichts-Fällen, als mit Erbschafften, Vormundschafften, Ehe-Betheitigungen, Vermächtnussen, Einkindschafften, sowohl auch dem Gerichtlichen Process dieser und aller anderer Land-Gerichts-Sachen bißhero, und ins künfftig zu halten (Mit Hochfürstl. Gnädigster Verwilligung und Privilegio zum gemeinen Dienst und Nutzen wiederum neu aufgelegt, und mit einem zweyfachen Register versehen.). Fuckert.
Chicago Style (17th ed.) CitationRausch, Nicolaus. Deß Hochlöblichen Stiffts Würtzburg Und Hertzogthums Zu Francken Kayserliche Land-Gerichts-Ordnung: Auch Sonderliche Gebräuch Und Herkommen Wie Es Jn Gedachtem Stifft Und Hertzogthum Jn Land-Gerichts-Fällen, Als Mit Erbschafften, Vormundschafften, Ehe-Betheitigungen, Vermächtnussen, Einkindschafften, Sowohl Auch Dem Gerichtlichen Process Dieser Und Aller Anderer Land-Gerichts-Sachen Bißhero, Und Ins Künfftig Zu Halten. Mit Hochfürstl. Gnädigster Verwilligung und Privilegio zum gemeinen Dienst und Nutzen wiederum neu aufgelegt, und mit einem zweyfachen Register versehen. Würtzburg: Fuckert, 1733.
MLA (9th ed.) CitationRausch, Nicolaus. Deß Hochlöblichen Stiffts Würtzburg Und Hertzogthums Zu Francken Kayserliche Land-Gerichts-Ordnung: Auch Sonderliche Gebräuch Und Herkommen Wie Es Jn Gedachtem Stifft Und Hertzogthum Jn Land-Gerichts-Fällen, Als Mit Erbschafften, Vormundschafften, Ehe-Betheitigungen, Vermächtnussen, Einkindschafften, Sowohl Auch Dem Gerichtlichen Process Dieser Und Aller Anderer Land-Gerichts-Sachen Bißhero, Und Ins Künfftig Zu Halten. Mit Hochfürstl. Gnädigster Verwilligung und Privilegio zum gemeinen Dienst und Nutzen wiederum neu aufgelegt, und mit einem zweyfachen Register versehen. Fuckert, 1733.