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Ludovici, J. F. (1716). Jacob Friederich Ludovici, D. Prof. Publ. zu Halle und der Juristen-Facultät Assessoris, Einleitung zum Peinlichen Proceß: Darinnen, Wie sich der Richter bey vornehmender Untersuchung und inquisition in Peinlichen Sachen, so wol auch der inquisit und dessen Defensor bey Führung der zustehenden Defension, den gantzen Proceß hindurch verhalten müsse, von Stück zu Stück .... gezeiget, Auch dabey Der Sächsische und gemeine Proceß jederzeit genau gegen einander gehalten wird; Nebst Einem Anhang, Von der Art, die Acten und Registraturen in Peinlichen Sachen zu verfertigen, auch die Acten zu excerpiren, und in Gerichten zu referiren (Die fünfte Auflage.). Wäysen-Haus.

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Ludovici, Jacob Friedrich. Jacob Friederich Ludovici, D. Prof. Publ. Zu Halle Und Der Juristen-Facultät Assessoris, Einleitung Zum Peinlichen Proceß: Darinnen, Wie Sich Der Richter Bey Vornehmender Untersuchung Und Inquisition in Peinlichen Sachen, so Wol Auch Der Inquisit Und Dessen Defensor Bey Führung Der Zustehenden Defension, Den Gantzen Proceß Hindurch Verhalten Müsse, Von Stück Zu Stück .... Gezeiget, Auch Dabey Der Sächsische Und Gemeine Proceß Jederzeit Genau Gegen Einander Gehalten Wird; Nebst Einem Anhang, Von Der Art, Die Acten Und Registraturen in Peinlichen Sachen Zu Verfertigen, Auch Die Acten Zu Excerpiren, Und in Gerichten Zu Referiren. Die fünfte Auflage. Halle: Wäysen-Haus, 1716.

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Ludovici, Jacob Friedrich. Jacob Friederich Ludovici, D. Prof. Publ. Zu Halle Und Der Juristen-Facultät Assessoris, Einleitung Zum Peinlichen Proceß: Darinnen, Wie Sich Der Richter Bey Vornehmender Untersuchung Und Inquisition in Peinlichen Sachen, so Wol Auch Der Inquisit Und Dessen Defensor Bey Führung Der Zustehenden Defension, Den Gantzen Proceß Hindurch Verhalten Müsse, Von Stück Zu Stück .... Gezeiget, Auch Dabey Der Sächsische Und Gemeine Proceß Jederzeit Genau Gegen Einander Gehalten Wird; Nebst Einem Anhang, Von Der Art, Die Acten Und Registraturen in Peinlichen Sachen Zu Verfertigen, Auch Die Acten Zu Excerpiren, Und in Gerichten Zu Referiren. Die fünfte Auflage. Wäysen-Haus, 1716.

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