Gmeiner, F. X. (1782). Beweis, daß die Ordensgelübde jener Orden, die der Landesfürst in seinen Staaten nicht mehr dulden will, ohne vorhergehender Dispensation ihre Verbindlichkeit verlieren.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Gmeiner, Franz Xaver. Beweis, Daß Die Ordensgelübde Jener Orden, Die Der Landesfürst in Seinen Staaten Nicht Mehr Dulden Will, Ohne Vorhergehender Dispensation Ihre Verbindlichkeit Verlieren. Wien ; Gräz, 1782.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Gmeiner, Franz Xaver. Beweis, Daß Die Ordensgelübde Jener Orden, Die Der Landesfürst in Seinen Staaten Nicht Mehr Dulden Will, Ohne Vorhergehender Dispensation Ihre Verbindlichkeit Verlieren. 1782.
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