(1649). Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c. Fischer.
Chicago Style (17th ed.) CitationFriedens-Schluß, So Von Der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als Auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, Vnd Anderer Chur: Fürsten Vnd Ständ Gevollmächtigten Vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten Zu Münster in Westphalen, Am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in Offentlicher Versamblung Vnderschrieben Vnd Bekräfftiget, Auch Den 25/15. Eiusdem Solenniter Publicirt Worden, &c. Franckfurt: Fischer, 1649.
MLA (9th ed.) CitationFriedens-Schluß, So Von Der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als Auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, Vnd Anderer Chur: Fürsten Vnd Ständ Gevollmächtigten Vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten Zu Münster in Westphalen, Am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in Offentlicher Versamblung Vnderschrieben Vnd Bekräfftiget, Auch Den 25/15. Eiusdem Solenniter Publicirt Worden, &c. Fischer, 1649.