D. Nicolai Boerners, Com. Palat. Caesar. der Röm. Kayserl. Leopold-Carolinischen Reichs. Acad. Nat. Cur. Collegae, Kinder-Arzt, d.i. Unterricht von Kinder-Kranckheiten, Wie selbige zu verhüten, zu erkennen und zu curiren. In welchem Statt eines Vorberichts erinnert wird, was beym Geschäfte des Kinder-Zeugens zu beobachten, und wie eine Schwangere sich zu verhalten habe, wenn sie gesunde Kinder zur Welt bringen will. Ingleichen Wie lange ein Kind im Mutter-Leibe verweilen, und was bey dessen Geburth beobachtet werden müsse. Worzu noch kömmt, Was von dem Amte und der Pflicht einer Heb-Ammen oder Wehe-Mutter zu gedencken nöthig. Nicht weniger, wie viel Zeit ein Kind an der Mutter-Brust gelassen, und wie seiner gewartet, auch auf was Art solches bis ins zweyte oder dritte Jahr gezogen werden solle: Nebst vorgesetzten Lebens-Umständen des Verfassers
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Frankfurth und Leipzig
Verlegts Michael Blochberger
1752.
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