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Kremer, J. M. (1770). Gründliche Ausführung von der Ausschliesung der Geistlichen, und dem Vorzug der weltlichen Brüder in der Folge in teutsche weltliche zumal Lehenbare Fürstenthümer Graf- und Herrschaften, aus den Longobardischen und teutschen Lehenrechten, des teutschen Reichs allgemeinem, und des Fürstlich Salmischen Wild- und Rheingräflichen Hauses besonderem Herkommen: Zum Beweis, daß dem in dem geistlichen Stande befindlichen und schon die Weihung habenden ältesten Herrn Sohn des den 4 Hornung verstorbenen Herrn Fürstens, Nikolas Leopold zu Salm-Salm, nämlich Dem Herrn Fürsten Ludwig Otto, Abt zu Boherie in Frankreich nicht, sondern vielmehr dessen im Alter folgenden weltlichen Bruder, Dem Herrn Fürsten Maximilian Friedrich zu Salm-Salm die Erb- und Lehenfolge ... von rechtswegen zustehe. Mit Beilagen sub N. 1 bis 23. mit Akademischen Schriften.

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Kremer, Johann Martin. Gründliche Ausführung Von Der Ausschliesung Der Geistlichen, Und Dem Vorzug Der Weltlichen Brüder in Der Folge in Teutsche Weltliche Zumal Lehenbare Fürstenthümer Graf- Und Herrschaften, Aus Den Longobardischen Und Teutschen Lehenrechten, Des Teutschen Reichs Allgemeinem, Und Des Fürstlich Salmischen Wild- Und Rheingräflichen Hauses Besonderem Herkommen: Zum Beweis, Daß Dem in Dem Geistlichen Stande Befindlichen Und Schon Die Weihung Habenden ältesten Herrn Sohn Des Den 4 Hornung Verstorbenen Herrn Fürstens, Nikolas Leopold Zu Salm-Salm, Nämlich Dem Herrn Fürsten Ludwig Otto, Abt Zu Boherie in Frankreich Nicht, Sondern Vielmehr Dessen Im Alter Folgenden Weltlichen Bruder, Dem Herrn Fürsten Maximilian Friedrich Zu Salm-Salm Die Erb- Und Lehenfolge ... Von Rechtswegen Zustehe. Mit Beilagen Sub N. 1 Bis 23. Mannheim: mit Akademischen Schriften, 1770.

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Kremer, Johann Martin. Gründliche Ausführung Von Der Ausschliesung Der Geistlichen, Und Dem Vorzug Der Weltlichen Brüder in Der Folge in Teutsche Weltliche Zumal Lehenbare Fürstenthümer Graf- Und Herrschaften, Aus Den Longobardischen Und Teutschen Lehenrechten, Des Teutschen Reichs Allgemeinem, Und Des Fürstlich Salmischen Wild- Und Rheingräflichen Hauses Besonderem Herkommen: Zum Beweis, Daß Dem in Dem Geistlichen Stande Befindlichen Und Schon Die Weihung Habenden ältesten Herrn Sohn Des Den 4 Hornung Verstorbenen Herrn Fürstens, Nikolas Leopold Zu Salm-Salm, Nämlich Dem Herrn Fürsten Ludwig Otto, Abt Zu Boherie in Frankreich Nicht, Sondern Vielmehr Dessen Im Alter Folgenden Weltlichen Bruder, Dem Herrn Fürsten Maximilian Friedrich Zu Salm-Salm Die Erb- Und Lehenfolge ... Von Rechtswegen Zustehe. Mit Beilagen Sub N. 1 Bis 23. mit Akademischen Schriften, 1770.

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