Schulz, M. (1987). § 41 a Arbeitsförderungsgesetz: Eine Untersuchung spezieller Förderungsmaßnahmen von schwervermittelbaren Arbeitslosen durch die Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen der Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung am Beispiel der Industrie- und Handelskammer Dortmund. Brockmeyer.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Schulz, Margarete. § 41 a Arbeitsförderungsgesetz: Eine Untersuchung Spezieller Förderungsmaßnahmen Von Schwervermittelbaren Arbeitslosen Durch Die Bundesanstalt Für Arbeit Im Rahmen Der Maßnahmen Zur Beruflichen Weiterbildung Am Beispiel Der Industrie- Und Handelskammer Dortmund. Bochum: Brockmeyer, 1987.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Schulz, Margarete. § 41 a Arbeitsförderungsgesetz: Eine Untersuchung Spezieller Förderungsmaßnahmen Von Schwervermittelbaren Arbeitslosen Durch Die Bundesanstalt Für Arbeit Im Rahmen Der Maßnahmen Zur Beruflichen Weiterbildung Am Beispiel Der Industrie- Und Handelskammer Dortmund. Brockmeyer, 1987.