(1797). [Das Herzogthum Ober- und Niederbayern in seine Aemter oder Gerichter eingetheilt, nebst allen darinn liegenden und angrenzenden Ländern].
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)[Das Herzogthum Ober- Und Niederbayern in Seine Aemter Oder Gerichter Eingetheilt, Nebst Allen Darinn Liegenden Und Angrenzenden Ländern]. S.l. [vermutlich Augsburg], 1797.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)[Das Herzogthum Ober- Und Niederbayern in Seine Aemter Oder Gerichter Eingetheilt, Nebst Allen Darinn Liegenden Und Angrenzenden Ländern]. 1797.
Achtung: Diese Zitate sind unter Umständen nicht zu 100% korrekt.