Udo Vetter

Das von Udo Vetter betriebene „law blog“ zählt zu den größten und meistgelesenen Anwalts-Blogs in Deutschland. Darin berichtet er regelmäßig im Format des Storytelling aus seinem Alltag als Strafverteidiger und von anderen Fällen aus der Rechtspraxis. Die Texte setzen sich kritisch mit der Arbeit der Staatsanwaltschaften, der Gerichte und insbesondere der Polizei auseinander. Das Blog existiert seit dem 26. März 2003.

Das „law blog“ hat den Grimme Online Award 2011 in der Kategorie „Information“ gewonnen. Das Grimme-Institut formuliert dazu unter anderem: „Seit Jahren bietet er uns einen qualitativ hochwertigen Blick hinter die Kulissen des juristischen Betriebes. […] Als Strafverteidiger behandelt Vetter auch Verstöße im Bereich des Internetrechts. Kritisch, glaubwürdig und mit großer Genauigkeit hinterfragt er die Diskussionen um Netzsperren und Vorratsdatenspeicherung. Auch das hat das „law blog” zu einer wichtigen Institution im Netz werden lassen.“

Das Zeichen „law blog“ wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen, jedoch nach der Beschwerde einer Anwaltskanzlei wieder gelöscht. Gegen diese Entscheidung legte Vetter zunächst Beschwerde ein, verzichtete aber im Beschwerdeverfahren schließlich auf alle Rechte an der Wortmarke; deren Löschung ist damit rechtskräftig.

Als Ableger des „law blog“ betrieb Vetter auch die Seite ''Knastblog'', in der es um den Alltag im Strafvollzug ging. Dieses Blog ist mittlerweile nicht mehr verfügbar. Weiterhin bloggt er seit dem Spätsommer 2012 für den Düsseldorfer Versicherungskonzern Arag, zunächst im Gegenzug zu Werbebeiträgen des Unternehmens in seinem „law blog“, nach Kritik in den sozialen Medien nur noch auf der Website der Versicherung. Veröffentlicht in Wikipedia
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