Vater

Vater (rechts) mit Kind (2006) mini|hochkant=1.3|Vater (rechts) mit Kind (2006)

Vater bezeichnet bei Menschen einen männlichen Elternteil; seine Vaterschaft kann sich auf einen, zwei oder alle drei Teilbereiche der Elternschaft beziehen:

* der ''biologische'' Vater ist der Erzeuger der männlichen Keimzelle (Sperma) für die Zeugung des Menschen, er ist mit ihm blutsverwandt * der ''rechtliche'' Vater hat Elternrechte und -pflichten und trägt die rechtliche Verantwortung für den Menschen, auch im Falle seiner Adoption durch ihn * der ''soziale'' Vater übernimmt persönliche Verantwortung und umsorgt den Menschen.

Ein Mensch kann folglich mehr als nur einen Vater haben. In der Kernfamilie und bei alleinerziehenden biologischen Vätern werden alle drei Teilbereiche der Vaterschaft wahrgenommen. Der Stiefvater, der Vater in einer gleichgeschlechtlichen Ehe, der Pflegevater, der biologische Vater ohne Sorgerecht oder der Samenspender haben nur Teilbereiche inne. Veröffentlicht in Wikipedia
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