Johann Schneidewein

Johann Schneidewein mini|Johann Schneidewein Johann Schneidewein, ''auch: Johannes Schneidewind, Schneidewin und Ioannes Schneidewinius'' oder gräzisiert: ''Oinotomos'' (* 20. Dezember 1519 in Stolberg (Harz); † 4. Dezember 1568 in Zerbst), war ein deutscher Jurist, Ziehsohn und Schüler Martin Luthers, schwarzburgischer Kanzler, Rektor der Universität Wittenberg und Vertreter des Kurfürsten von Sachsen am Reichskammergericht in Speyer.

Sein Hauptwerk, ein Kommentar zu den Institutionen, der ab 1571 nach seinem Tod, 1573 auch von seinem Lehrstuhlnachfolger in Wittenberg Matthias Wesenbeck herausgegeben wurde, fand europaweite Verbreitung und erlebte in zwei Jahrhunderten mehr als achtzig Auflagen. Die Aufnahme und Bearbeitung des gesamten gemeinen und kanonischen Rechts, der Reichsabschiede, der peinlichen Halsgerichtsordnung Karls V. sowie des sächsischen Rechts verleihen dem Werk eine allumfassende Bedeutung in Form einer Gesamtbearbeitung des damaligen Rechts der protestantischen Lehre. Er ist einer der Mitverfasser der Kursächsischen Konstitutionen von 1572, welche bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Königreich Sachsen 1863 fast 300 Jahre Bestand hatten.

Sein älterer Bruder Heinrich Schneidewein (Schneidewin(d)) war ebenfalls Jurist, einer der ersten Juraprofessoren und Rektoren der damals neu gegründeten protestantischen Universität Jena sowie sachsen-weimarischer Kanzler in Weimar und schwarzburg-sondershäusischer Kanzler in Arnstadt. Veröffentlicht in Wikipedia
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