Gottfried Schmitt

Schmitt in der Kommission für das BGB (Stich von [[Hermann Scherenberg miniatur|upright|Schmitt in der Kommission für das BGB (Stich von Hermann Scherenberg, 1875) Gottfried Schmitt, seit 1889 Ritter von Schmitt (* 30. September 1827 in Hofheim in Unterfranken; † 25. August 1908 in Ebern) war ein deutscher Jurist. Er war Redaktor des Erbrechts für das Bürgerliche Gesetzbuch, das zum 1. Januar 1900 im Deutschen Reich in Kraft trat. Schmitt erarbeitete den ersten Entwurf des Erbrechts im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch. Er kann als „Vater des deutschen Erbrechts“ angesehen werden. Veröffentlicht in Wikipedia
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