Gottfried Schiemann
Gottfried Schiemann (* 13. April 1943 in Wiesbaden) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er war bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäische Rechtsgeschichte und Versicherungsrecht der Eberhard Karls Universität Tübingen. Veröffentlicht in Wikipedia
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J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen von Looschelders, Dirk 1960-, Olzen, Dirk 1949-, Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2019Signatur: Wird geladen …Inhaltsverzeichnis
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Verbera (wörtlich Schläge). z. B. mit dem Stock (ferula) oder Peitschen (flagella), waren in Rom ein Mittel der Züchtigung (castigatio) von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2003Signatur: Wird geladen …
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Verleumdung. Die Verleumdung wurde als schwere Persönlichkeitsverletzung sowohl im griechischen (attischen) Recht als auch im römischen Recht verfolgt von Schiemann, Gottfried 1943-
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Vertrag. V. Klassische Antike von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2003Signatur: Wird geladen …
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Völkerrecht. I. Überblick. II. Friedensregelungen. III. Kriegsrecht. IV. Diplomatischer Verkehr und Fremdenrecht. V. Theorie des Völkerrechts von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2003Signatur: Wird geladen …
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Zitiergesetz. Das in der modernen Literatur sogenannte Zitiergesetz ist eine Anordnung des römischen Kaisers darüber, welche Juristen früherer Jahrhunderte bei der Rechtsfindung he... von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2003Signatur: Wird geladen …
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Basilika. [2] Die 'Basiliken', nach dem griechischen Ausdruck basiliká, sind eine griechische Zusammenstellung der wichtigsten Teile des Corpus iuris aus der Zeit des byzantinische... von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2003Signatur: Wird geladen …
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Tutela. [1] (lateinisch Vormundschaft) I. Begründung und Arten der Vormundschaft, II. Virmundschaft über Minderjährige, III. Geschlechtsvormundschaft, IV. Allgemeine Bedeutung von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2002Signatur: Wird geladen …
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Tabulae duodecim. I. Anlass und Ablauf der Gesetzgebung. II. Form und Inhalt. III. Wirkungsgeschichte von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2001Signatur: Wird geladen …
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Scheidung. Die Auflösung der Ehe durch Scheidung scheint in der Antike von Mesopotamien bis Rom überall möglich gewesen zu sein, freilich nicht immer für Männer und Frauen in gleic... von Schiemann, Gottfried 1943-
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Scholastikos. [1] (Wörtlich der "Schulgelehrte") Im Römischen Verfahrensrecht der Spätantike der Sachwalter einer Partei von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2001Signatur: Wird geladen …
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Signum. [4] Sigellum - Siegel, mit dem besonders Urkunden beglaubigt wurden von Schiemann, Gottfried 1943-
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Spado. Der lateinische Ausdruck für den Eunuchen, aber auch für den unabhängig von einer Kastration nicht Zeugungsfähigen von Schiemann, Gottfried 1943-
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Spurius. [2] Der Ausdruck für ein nichteheliches Kind im römischen Recht, ähnlich dem nothos des griechischen Rechts von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2001Signatur: Wird geladen …
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Strafprozeß. Von einem Strafprozeß im technischen Sinne kann in historischer Perspektive nur gesprochen werden, wenn sich ein Bereich der Strafverfolgung im öffentlichen staatliche... von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2001Signatur: Wird geladen …
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Syrisch-römisches Rechtsbuch. Das syrisch-römische Rechtsbuch eine spätantike Rechtssammlung, die in mehreren syrischen, arabischen und armenischen Versionen verschiedenen Umfangs... von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2001Signatur: Wird geladen …
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Privilegium. Als terminus technicus des römischen Rechts und als solcher noch nicht so umfassend zu verstehen wie das "Privileg" im Mittelalter und in der frühen Neuzeit und erst r... von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2001Signatur: Wird geladen …
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Repudium. Im römischen Recht zunächst die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch ihren Mann. Nach dem Wortsinn (von pudor, "Scham, Keuschheit") wird das repudium eine schwere Verf... von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2001Signatur: Wird geladen …
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Rescriptum (das "Antwortschreiben") ist eine der wichtigsten Quellen des römischen Kaiserrechts. Bei Gai. inst. 1,5 wird das rescriptum noch einfach als epistula ("Brief") bezeichn... von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2001Signatur: Wird geladen …
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Mora, der Verzug. A. Begriff. B. Schuldnerverzug. C. Gläubigerverzug von Schiemann, Gottfried 1943-
Veröffentlicht 2000Signatur: Wird geladen …
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