Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat
Unter Rheinisch-Westfälischem Kohlen-Syndikat (RWKS) kann man zweierlei verstehen: * eine nicht mehr bestehende ''Verkaufs- und Vertriebsorganisation'' für Ruhrkohle mit Sitz in Essen oder aber * ein ebenfalls historisches ''Syndikatskartell'', das obige Verkaufs- und Vertriebsorganisation als ausführendes Organ mit umfasste, aber noch aus weiteren Organen bestand.Das RWKS als eine (1893 gegründete) Absatzorganisation hatte die Rechtsform einer AG. Die parallel zu ihr bestehende „Vereinigung der Zechenbesitzer“ des Steinkohlebergbaus des Ruhrgebiets war nicht als Kapitalgesellschaft, sondern als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert.
Das RWKS als Syndikat im Sinne der wissenschaftlichen Kartelltheorie war ein Kartell „höherer Ordnung“, d. h. ein besonders hoch entwickeltes und stabiles Wirtschaftskartell: Durch die Monopolisierung des Absatzes in der zentralen Verkaufsstelle hatten die kartellierten Bergwerke (in der Tendenz) keine eigenen Vertriebsabteilungen mehr und keinen Zugriff mehr auf die Kunden.
Die Bedeutungserweiterung des Wortes ''Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat'' erfolgte pars pro toto, also vom Teil (= ''Verkaufsorganisation''). hin zum Ganzen (= Syndikatskartell). Sie lief parallel zu einer gleichartigen Begriffsveränderung in der wissenschaftlichen Kartelltheorie, wo sich erst ab etwa 1900 das Wort ''Syndikat'' für Kartelle mit zentralisiertem Absatz durchsetzte.
mini|Das Verkaufslogo des Rheinisch-Westfälischen-Kohlenkartells, ca. 1910 Veröffentlicht in Wikipedia