Postbeamtenkrankenkasse
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine Sozialeinrichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, die auch die Aufsicht führt. Sie gewährt ihren Mitgliedern und mit diesen mitversicherten Personen Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie im Pflegefall und bei Maßnahmen zur Früherkennung und Vorsorge von Krankheiten. Insofern deckt sie die Bereiche Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab. Außerdem bietet sie Zusatzversicherungen und eine Auslandskrankenversicherung für ihre Mitglieder an. Die Postbeamtenkrankenkasse ist in ihrem Bestand geschlossen; d. h. sie nimmt keine weiteren Mitglieder auf. Ende 2023 betreut die PBeaKK etwa 275.000 Mitglieder sowie etwa 72.000 mitversicherte Angehörige. In den Bereichen Zusatzversicherung hat sie etwa 1,66 Millionen Versicherungsverhältnisse und in der Auslandskrankenversicherung etwa 381.000. Die PBeaKK hat ca. 830 Beschäftigte.Die Postbeamtenkrankenkasse hat ihren Hauptsitz seit 1951 in Stuttgart. Sie führt neben der Hauptverwaltung in Stuttgart auch eine Geschäftsstelle in Stuttgart und weitere Geschäftsstellen in Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Frankfurt am Main, Saarbrücken, München, Nürnberg, Regensburg, Koblenz, Köln, Düsseldorf, Dortmund, Münster, Hannover, Bremen, Hamburg, Kiel und Berlin. Für den Dienstherrn und die Gemeinschaft Privater Versicherer übernimmt die Postbeamtenkrankenkasse u. a. Aufgaben, die sich aus der Privaten Pflegeversicherung und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach Bundesbeamtengesetz (BBG) (in erster Linie Beihilfe) ergeben.
Die PBeaKK hat als Organe den Vorstand (Vorsitzender und ein weiteres Mitglied; Amtszeit fünf Jahre) und den Verwaltungsrat (16 Mitglieder: 8 Mitgliedervertreter und 8 Verwaltungsvertreter). Der Vorstand kann nur durch den Verwaltungsrat abberufen und mit seiner Zustimmung eingesetzt werden. Beschlüsse des Verwaltungsrates müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost. Die Postbeamtenkrankenkasse unterliegt der Rechtsaufsicht und der Aufsicht im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. Die Postbeamtenkrankenkasse unterliegt nach Bundeshaushaltsordnung (BHO) der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Veröffentlicht in Wikipedia