Mecklenburg-Schwerin

Das [[Schweriner Schloss mini|Das Schweriner Schloss, Hauptresidenz des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin, später Sitz des demokratisch gewählten Landtags

Das (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Schwerin war über Jahrhunderte eine wesentliche Teilherrschaft im Besitz der Herzöge zu Mecklenburg (ab 1815 Großherzöge von Mecklenburg). Zugleich blieb Mecklenburg-Schwerin bis zum Ende der Monarchie Teil und administrative Einheit des mecklenburgischen Gesamtstaates.

Umgangssprachlich bezeichnete man zu verschiedenen Zeiten als ''Mecklenburg-Schwerin'' die Summe verschiedener Teilherrschaften unter der Regentschaft der gleichnamigen Linie des mecklenburgischen Fürstenhauses, zuletzt das 1701 formierte (Teil-)Herzogtum, ab 1815 (Teil-)Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, das 1918 als Freistaat Mecklenburg-Schwerin erstmals politische Selbständigkeit erlangte. 1934 erfolgte unter nationalsozialistischem Druck die Wiedervereinigung der beiden Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zum Land Mecklenburg, das nach geringfügigen Gebietsbereinigungen heute den größeren Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern bildet. Veröffentlicht in Wikipedia
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