Ulrich Manthe
Ulrich Manthe (* 8. April 1947 in Homburg/Saar) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.Manthe besuchte von 1957 bis 1958 das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium in Stuttgart, von 1958 bis 1964 das Humboldt-Gymnasium in Düsseldorf und von 1964 bis 1966 das Grimmelshausen-Gymnasium in Offenburg, studierte von 1968 bis 1972 Rechtswissenschaft in Freiburg i. Br. und 1972/73 Sinologie in Tübingen, ferner 1973/74 die chinesische Sprache am Spracheninstitut in Peking (Bĕijīng Yŭyán Xuéyuàn) sowie 1978 US-Recht an der ''Academy of American and International Law'' in Dallas (Texas, USA). Ab 1977 war er wissenschaftlicher Assistent an der Universität Freiburg, wo er 1980 bei Joseph Georg Wolf mit ''Die libri ex Cassio des Iavolenus Priscus'' promoviert wurde und sich 1985 mit ''Das senatus consultum Pegasianum'' habilitierte. Von 1985 bis 2012 war er Professor für Bürgerliches Recht und Römisches Recht an der Universität Passau. 1996 war Manthe Gastprofessor an der Universität Nanjing, VR China und 1999 an der Staatsuniversität Krasnojarsk, Russland. Von 1988 bis 2000 war Manthe Mitglied der Dekanatssynode des evangelischen Dekanats Passau und von 2002 bis 2011 Vorstandsmitglied der deutsch-chinesischen Juristenvereinigung. Von 2006 bis 2010 war er Vizepräsident der Universität Passau und von 2006 bis 2012 Leiter des Sprachenzentrums der Universität Passau. Seit 2011 ist Manthe ordentliches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Arbeitsgebiete Manthes sind das Römische Recht und die römische Rechtsgeschichte, das chinesische Recht und dessen Rechtsgeschichte sowie die Geschichte des europäischen Privatrechts. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit war 1984 bis 2007 die Mitarbeit am Editions- und Kommentierungswerk der ''Institutionen'' des Gaius von M. David/Hein L. W. Nelson und der ersten zweisprachigen Ausgabe dieses Werkes in Deutschland, wobei er als Übersetzer, Kommentator und Herausgeber tätig war. Seit 2009 untersucht er die ''Mosaicarum et Romanarum legum collatio'', ein nachklassisches Werk über jüdisches und römisches Recht aus dem Ende des 4. Jahrhunderts n. Chr. Veröffentlicht in Wikipedia
Treffer 1 – 20 von 89 für Suche 'Manthe, Ulrich 1947-', Suchdauer: 0,11s
Treffer filtern
Es werden neben Medien der THWS auch Medien von anderen bayerischen Bibliotheken angezeigt.
Diese sind über das Label „Fernleihe“ gekennzeichnet und können mit einem Klick darauf bestellt werden.
Diese sind über das Label „Fernleihe“ gekennzeichnet und können mit einem Klick darauf bestellt werden.
-
1
Die Mosaicarum et Romanarum legum collatio und der Ambrosiaster jüdisches Recht im spätantiken Rom : vorgetragen am 16. November 2018 von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 2021Signatur: Wird geladen …Inhaltsverzeichnis
Standort: Wird geladen …
Buch Fernleihe Bestellen -
2
Geschichte des römischen Rechts von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 2019Signatur: Wird geladen …Beschreibung
Standort: Wird geladen …
Buch Fernleihe Bestellen -
3
Die Patchworkfamilien des Iulius Paulus Dig. 38,10,10,14 von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 2013Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
4
Dubletten im Text der Collatio als Spuren der Redaktionstätigkeit von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 2011Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
5
Collatio 6,7 pr. isdem abstipulantibus von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 2009Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
6
Wurde die Collatio vom Ambrosiaster Isaak geschrieben? von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 2009Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
7
Collatio 6,7 pr. isdem abstipulantibus von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 2009Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
8
Gai Institutiones III, 182 - 225 die Deliktsobligationen ; Text und Kommentar von Nelson, Hein L. W. 1916-2008, Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 2007Signatur: Wird geladen …Inhaltsverzeichnis
Standort: Wird geladen …
Buch Fernleihe Bestellen -
9
Einleitung von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 2003Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
10
Sui heredes (Hauserben) sind im römischen Recht diejenigen gewaltunterworfenen Abkömmlinge des Erblassers, die mit dessen Tod unmittelbar gewaltfrei werden von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 2001Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
11
Praeteritio ("Übergehung"). Nach römischem ius civile mussten alle sui heredes (Hauserben) im Testament erwähnt werden, indem sie entweder ausdrücklich als Erben eingesetzt oder en... von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 2001Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
12
Pflichtteil. Da im klassischen griechischen Recht Testamente zur Übergehung von Söhnen unzulässig waren (diathéke B.), stellte sich dort die Frage eines Pflichtteils noch nicht von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 2000Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
13
Die Tötung des Ehebrechers von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 2000Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
14
Legatum, im römischen Recht das Vermächtnis von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 1999Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
15
Erbteilung von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 1998Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
16
Erbrecht, römisch von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 1998Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
17
Fideicommissum von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 1998Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
18
Se immiscere von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 1998Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
19
Intestatus von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 1998Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen … -
20
Bonorum possessio von Manthe, Ulrich 1947-
Veröffentlicht 1997Signatur: Wird geladen …
Standort: Wird geladen …