Michael Mager
Michael Mager (* 1961) war infolge eines Justizirrtums sechs Jahre lang unschuldig im Gefängnis. Das Landgericht Berlin hatte ihn am 14. März 1984 wegen Mordes an der 77-jährigen Rentnerin Melanie S. zu einer Jugendstrafe von acht Jahren Haft verurteilt. Nach Verbüßung von rund sechs Jahren Haft wurde der Rest der Strafe am 12. Dezember 1989 zur Bewährung ausgesetzt. 1996 kam es zu einem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Berlin, das mit einem Freispruch endete. Nicht Michael Mager, sondern der Serienmörder Thomas Rung hatte die Tat begangen. Veröffentlicht in Wikipedia
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