Ueber die Haftung des Kommissionärs, welcher auf Grund des Kommissionsvertrages Sachen eines Dritten in gutem Glauben veräussert: (nach gemeinem und deutschem bürgerlichen Recht)
Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Kracht, Ernst 1890- (VerfasserIn)
Format: Abschlussarbeit Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Rostock 1911
Schlagworte:
Beschreibung:XVI,134 S.

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