Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich

mini|Das Logo der KEK Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) wurde 1997 auf der Grundlage der Bestimmungen des 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ins Leben gerufen. Die KEK hat den Auftrag, die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen zu prüfen und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Zur bundeseinheitlichen Konzentrationskontrolle ist die KEK als Beschlussorgan und Vermittlungsinstanz für alle Landesmedienanstalten tätig. Die Rechtsgrundlage bildet der Medienstaatsvertrag (MStV). Veröffentlicht in Wikipedia
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    Jahresbericht Berichtszeitraum ...

    Veröffentlicht 1998
    “… Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich …”
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    Jahresbericht Berichtszeitraum ...

    Veröffentlicht 1998
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