Caspar Ehlers

Caspar Ehlers (* 19. Juni 1964 in Hamburg) ist ein deutscher Historiker für mittelalterliche Geschichte. __KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Der Sohn von Joachim Ehlers studierte Geschichte von 1985 bis 1988 an der Universität Frankfurt am Main und von 1988 bis 1992 an der Universität Bonn. Wintersemester 1995/96 wurde er in Bonn bei Rudolf Schieffer mit einer Arbeit über die Bedeutung Speyers für das Königtum promoviert. Von 1995 bis 2006 war Ehlers Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Geschichte in Göttingen für das Repertorium der deutschen Königspfalzen. Es folgten Lehraufträge an den Universitäten Hannover (2000/2001), Göttingen (2003 bis 2005) und Würzburg (2005). In Würzburg erfolgte 2005 seine Habilitation. Seine Habilitationsschrift befasst sich mit der „Entstehung einer sächsischen Infrastruktur unter dem Einfluß weltlicher und kirchlicher Ordnungsvorstellungen des früheren Mittelalters“. Ehlers war für Johannes Laudage im Sommersemester 2008 und im Wintersemester 2008/09 Vertretungsprofessor für mittelalterliche Geschichte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Ehlers ist seit Anfang 2007 wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main. Im Jahr 2012 wurde er an der Universität Würzburg zum außerplanmäßigen Professor ernannt. Er ist Mitglied der Frankfurter Historischen Kommission.

Seine Forschungsschwerpunkte sind das mittelalterliche Königtum zwischen Karolinger- und Stauferzeit im europäischen und vor allem interdisziplinären Vergleich, besonders die „Orte der Herrschaft“ als kulturübergreifendes Phänomen sowie die Integrationsprozesse im früheren Mittelalter, insbesondere Sachsens und seiner kirchlichen Strukturen ins früh- und hochmittelalterliche Reich.

In seiner Dissertation über die Bedeutung Speyers für das salische Königtum zeigte er auf, dass die Bedeutung der Kathedrale als Memorialort Schwankungen unterworfen war und keineswegs von Konrad II. gleichbleibend gewesen ist. Die Königsaufenthalte klassifizierte er in drei unterschiedliche Kategorien. Aufenthalte, „bei denen die Regierungstätigkeit des Königs in Form von Urkunden oder erzählenden Quellen bezeugt und zweifelsfrei datierbar ist“, „die nur durch Auswertung der Quellen, nicht aber durch Zeugnisse der Kanzlei“ zu erfassen sind und solche Aufenthalte, die in den Quellen nicht erwähnt werden, aber sich aus dem Reiseweg des Königs erschließen lassen. Veröffentlicht in Wikipedia
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