Deutscher Ultraleichtflugverband
Der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. (DULV) wurde 1982 mit dem vorrangigen Ziel, die UL-Fliegerei in Deutschland zu legalisieren, gegründet. Mittlerweile zählt er ca. 6.500 Mitglieder aus allen Sparten der UL-Fliegerei und ist gemäß § 2 der ''Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV)'' vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Oktober 2001 (BGBl I S. 2638), mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte betraut:# Erteilung der Muster- und Verkehrszulassung von Ultraleichtflugzeugen, # Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte, # Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals, # Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt, # Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung, # die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend den Nummern 2 bis 5 für ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät.
Als praktisch gleichberechtigter Verband ist nach § 1 der BeauftrV der Verein Deutscher Aero Club (DAeC) mit denselben Aufgaben betraut.
Der DULV führt auch die Musterprüfung für ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät durch. Veröffentlicht in Wikipedia