Ihre Beziehung zu Conrad von Hötzendorf sorgte damals für Aufsehen und wird heute als bedeutsam für das Handeln Conrads, insbesondere für sein Drängen auf einen Krieg, eingeschätzt. Die rechtliche Konstruktion, durch die ihre Ehe mit Conrad von Hötzendorf ermöglicht wurde, wurde in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg bei der Eherechtsdebatte in Österreich thematisiert. Ihre Aufzeichnungen über Conrad sind eine wichtige Quelle für Historiker, wurden jedoch im österreichischen Ständestaat verboten und führten 1935 zur Verabschiedung des „Traditionsschutzgesetzes“.
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