Bundesjugendkuratorium

Logo des BJK rechts|mini|Logo des BJK Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein Sachverständigengremium der Bundesregierung, dem bis zu 15 Fachleute aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft angehören. Die Mitglieder werden durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen, längstens jedoch bis zum Ablauf des auf eine Bundestagswahl folgenden Quartals. Eine Wiederberufung ist zulässig. Veröffentlicht in Wikipedia
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