Anger

Anger im [[Rundling mini|hochkant=1.3|Anger im Rundling Bussau

Der Begriff Anger (mittelhochdeutsch ''anger'', althochdeutsch ''angar'', urgermanisch ''*angra-'') bezeichnet ein meist grasbewachsenes Land oder einen Dorfplatz in Gemeinbesitz, der von allen Bewohnern der Stadt oder des Dorfes genutzt werden konnte (zu ''Gemeinbesitz'' siehe auch: ''Allmende''). Dies reicht bis in die germanische Zeit zurück, als er meist noch vor oder nahe bei einer Siedlung lag. Dort war er Ort für Feste, für gemeinschaftliche Aktivitäten (Dorfbackofen, gemeinschaftliches Schlachten) und konnte auch als heiliger Kultplatz, Ort für Ratsversammlungen (Thing) oder Richtplatz für das germanische Stammesrecht dienen. Daneben beherbergte er gelegentlich Prozessionswege oder germanische Grabstätten. Veröffentlicht in Wikipedia
Treffer 1 – 20 von 1.527 für Suche 'Anger, ..', Suchdauer: 0,15s Treffer filtern
Es werden neben Medien der THWS auch Medien von anderen bayerischen Bibliotheken angezeigt.
Diese sind über das Label „Fernleihe“ gekennzeichnet und können mit einem Klick darauf bestellt werden.
  1. 1
  2. 2
  3. 3
  4. 4
  5. 5
  6. 6
  7. 7
  8. 8
  9. 9
  10. 10
  11. 11
  12. 12
  13. 13
  14. 14
  15. 15
  16. 16
  17. 17
  18. 18
  19. 19
  20. 20